Wichtig bei Hecken ist u.a. der Grenzabstand. So darf eine Hecke die bis zu 2m hoch wird max. 50cm vom Stamm bis zur Grenze bepflanzt werden.
Über 2m Höhe muss ein Abstand von 2m eingehalten werden. Dies gilt auch für Bäume und Sträucher.
Sollten die Pflanzen näher an der Grenze stehen, so verfällt der Anspruch auf Abstand nach 5 Jahren.
Weitere Informationen können Sie unter dem Nachbarrecht-Ratgeber nachlesen.
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